Von digitalem Hass zu tödlicher Gewalt: Digitale Gewalt, Antifeminismus und Femizide in Deutschland

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Häufig geht digitale Gewalt einem Femizid voraus. Digitale Kontrolle bedroht Betroffene auch ohne räumliche Nähe zu gewaltausübenden Personen. Doch weder das geltende Recht noch Statistiken erfassen diesen Zusammenhang korrekt - das muss sich ändern. 

Ein Schild mit der Aufschrift: "Mein Körper gehört mir - auch digital!" wird hochgehalten. An dem Schild hängen bunte Streifen hinunter.

Fast täglich werden Frauen und Mädchen in Deutschland getötet, weil sie Frauen sind. Die jüngsten offiziellen Zahlen (Stand Juni 2026) beziehen sich auf das Jahr 2023: Mehr als 900 Frauen und Mädchen wurden Opfer versuchter oder vollendeter Tötungsdelikte, 360 von ihnen wurden getötet. Diese Zahlen verweisen auf ein rechtliches Vakuum: Femizide1 sind im deutschen Strafrecht kein eigener Straftatbestand, sondern werden entweder als Mord oder Totschlag verfolgt. Es fehlt zudem an einer bundesweit einheitlichen Erfassungssystematik, die geschlechtsspezifische Tötungen als solche ausweist und ihre strukturellen Ursachen sichtbar macht. Wie Catherine D’Ignazio in Counting Femicide (2024) zeigt, sind Lücken in staatlichen Daten- und Klassifikationssystemen weder zufällig noch neutral. Welche Formen von Gewalt erhoben, kategorisiert und gezählt werden, entscheidet maßgeblich darüber, was überhaupt politisch verhandelt wird: Was statistisch nicht auftaucht, fällt aus dem politischen Blick heraus.

Diese Problematik zeigt sich besonders deutlich bei digitaler Gewalt im sozialen Nahraum: Überwachung durch Tracking-Apps, das Ausspähen von Nutzerkonten, die permanente Kontrolle von Aufenthaltsorten oder andere Formen digital gestützter Überwachung und Zwangskontrolle gehen geschlechtsspezifischen Tötungen häufig voraus. Auch die nicht einvernehmliche Verbreitung intimer Aufnahmen oder KI-generierte sexualisierte Deepfakes sind Ausdruck geschlechtsspezifischer Gewalt, die Betroffene einschüchtert, kontrolliert und ihre Handlungsfähigkeit einschränkt. Die vorliegende Forschung legt nahe, dass digitale geschlechtsspezifische Gewalt (technology-facilitated gender-based violence, kurz TFGBV) 2 nicht als gesondertes Phänomen verstanden werden sollte, sondern Teil eines Kontinuums ist, das im Extremfall bis hin zu tödlicher Gewalt reicht. Dennoch bleiben solche digitalen Gewaltformen in der Erfassung und Analyse von Femiziden bislang weitgehend unberücksichtigt.

Formen der Überwachung, Kontrolle und Einschüchterung entstehen nicht unabhängig von gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen. 

Antifeministische Bewegungen und Akteure der Manosphere stützen hierarchische Geschlechterverhältnisse und tragen dazu bei, Gewalt gegen Frauen zu legitimieren. Digitale Plattformen sind dabei als zentrale Infrastruktur zu verstehen, über die antifeministische Deutungsmuster verbreitet, Kontrollpraktiken normalisiert, mitunter sogar romantisiert, und kollektiv bestärkt werden. Digitale geschlechtsspezifische Gewalt ist damit nicht lediglich ein zusätzliches Instrument bestehender Gewaltverhältnisse. Sie ist vielmehr Teil jener gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen geschlechtsspezifische Gewalt hervorgebracht und aufrechterhalten wird und die, in einzelnen Fällen bis hin zu Femiziden eskalieren kann.

Wirksame Prävention setzt Reformen auf mehreren Ebenen voraus. Erstens bedarf es einer rechtlichen und institutionellen Anerkennung jener Gewaltformen, die Femiziden in vielen Fällen vorausgehen, einschließlich digitaler Formen wie Stalking, Zwangskontrolle und psychischer Bedrohung. Dazu gehört eine systematische Datenerhebung im Sinne der Istanbul-Konvention. Zweitens sind präventive Maßnahmen in der schulischen Bildung ebenso wie in der Aus- und Fortbildung von Polizei, Justiz und weiteren Institutionen erforderlich. Vermittelt werden muss dabei nicht nur Wissen über die Mechanismen geschlechtsspezifischer Gewalt, sondern auch über die antifeministischen und misogynen Weltbilder, die diese Gewalt legitimieren, alltäglich erscheinen lassen und ihre Eskalation bis hin zum Femizid begünstigen.

Geschlechtsspezifische Gewalt: Zwischen Statistik und Realität

Digitale geschlechtsspezifische Gewalt umfasst Handlungen, die durch Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglicht, unterstützt oder in ihrer Wirkmächtigkeit verstärkt werden und körperliche, sexuelle, psychische, soziale oder wirtschaftliche Schäden verursachen. Besonders in Paarbeziehungen tritt sie häufig als digital gestützte Zwangskontrolle auf, im englischen Diskurs als ‚digital coercive control‘ gefasst: Der gezielte Einsatz digitaler Technologien dient dazu, bestehende Dominanzverhältnisse aufrechtzuerhalten oder auszuweiten. Frauen und Mädchen sind von diesen Gewaltformen überproportional betroffen.

Überwachung per GPS-Ortung, das Ausspähen von Konten und Nachrichten, die Kontrolle von Standortdaten, oder die Androhung und Verbreitung intimer Bilder sind keine bloßen Begleiterscheinungen gewaltvoller Beziehungen. Es sind Instrumente mit denen Machtverhältnisse zementiert, Bewegungsfreiheit eingeschränkt und Abhängigkeiten vertieft werden. Internationale Forschung zeigt, dass kontrollierendes Verhalten zu den verlässlichsten Risikofaktoren tödlicher Partnerschaftsgewalt zählen. Digitale Technologien verschärfen diese Prozesse, weil sie eine nahezu lückenlose Überwachung erlauben, räumliche Distanz aufheben und Kontrolle zeitlich wie räumlich entgrenzen.

Besonders gefährlich macht digitale Kontrolle das, was Harris und Woodlock (2019) als ihre „Raumlosigkeit“ (‚spacelessness‘) beschreiben. Anders als körperliche Gewalt ist sie nicht an die unmittelbare Anwesenheit des Täters gebunden. Sie erschafft einen Zustand permanenter Überwachung, in dem Betroffene auch über große Entfernungen hinweg kontrolliert, isoliert oder eingeschüchtert werden können. Auch nach dem Ende einer Beziehung läuft die Überwachung über Ortungsdienste, gemeinsame Konten oder Stalkerware oftmals weiter. Die räumliche Trennung vom Täter bietet damit keinen verlässlichen Schutz. Für Betroffene bedeutet dies einen tiefgreifenden Verlust an Sicherheit und Autonomie und Handlungsspielraum.

Gerade weil digitale Gewalt zunehmend Teil jener Kontrollmuster ist, die geschlechtsspezifischen Tötungen vorausgehen, gehört sie systematisch in die Analyse und Prävention von Femiziden. 

Dabei geht es nicht allein um den Einsatz digitaler Technologien, sondern ebenso um die gesellschaftlichen und kulturellen Bedingungen, unter denen solche Praktiken entstehen und legitimiert werden. Die Vorstellung, dass Überwachung, Stalking oder Kontrolle einer Partnerin ein Ausdruck von Fürsorge, Eifersucht oder legitimer Dominanz sei, entsteht nicht unabhängig von gesellschaftlichen und digitalen Kontexten. Sie wird unter anderem in antifeministischen Online-Milieus und der Manosphere reproduziert und salonfähig gemacht, wo Kontrolle über Frauen gerechtfertigt, verherrlicht und durch konkrete Verhaltensanleitungen vermittelt wird. Wer verstehen will, wie digitale Gewalt in ein geschlechtsspezifisches Gewaltkontinuum eingebettet ist und im Einzelfall bis zum Femizid eskalieren kann, muss auf die Entstehung, Verbreitung und Wirkung digitaler Misogynie schauen.

Die Produktion digitaler Misogynie

Die Deutungsmuster, die die Überwachung einer Partnerin als normal erscheinen lassen, werden online in großem Maßstab produziert und verbreitet. Digitale Plattformen verstärken diese Dynamik, indem ihre auf Aufmerksamkeit ausgerichteten Geschäftsmodelle emotionalisierende und polarisierende Inhalte begünstigen. Algorithmische Empfehlungssysteme tragen antifeministische Narrative aus Nischenmilieus in breitere digitale Öffentlichkeiten und vervielfachen ihre Reichweite.

Studien zeigen, dass der Anteil misogyner Inhalte in personalisierten Empfehlungen bereits nach wenigen Tagen der Nutzung deutlich ansteigt.

Zusammen mit Influencer-Inhalten, Memes und Community-Kulturen kann das bei jungen Nutzer*innen dazu führen, dass kontrollierendes Verhalten, wie die Forderung nach ständigem Kontakt oder die Weitergabe von Standortdaten sowie der Zugriff auf persönliche Konten, als Nähe, Vertrauen oder Fürsorge gelesen wird und nicht als Warnzeichen.

Die Manosphere liefert dafür den ideologischen Bezugsrahmen. In Foren, Kanälen und Online-Communities erscheinen männliche Dominanz und Kontrolle über Frauen als legitim, während feministische Gleichstellungsforderungen als gesellschaftliche Bedrohung inszeniert werden. So entstehen digitale Räume, in denen Misogynie zur Normalität wird, die sich kollektiv bestätigt und fortlaufend reproduziert. Digitale geschlechtsspezifische Gewalt als Teil eines Gewaltkontinuums bis hin zum Femizid zu verstehen, heißt deshalb, nicht nur einzelne Gewalthandlungen in den Blick zu nehmen, sondern auch die digitalen Infrastrukturen und ideologischen Kontexte, in denen sie vorbereitet, gerechtfertigt und verbreitet werden.

Wie relevant diese Entwicklung ist, zeigen aktuelle Umfragedaten: Im Jahr 2026 stimmten 31 Prozent der Männer der Generation Z der Aussage zu, eine Ehefrau solle ihrem Ehemann stets gehorchen, doppelt so viele wie unter Männern der Babyboomer-Generation. Auch wenn einzelne Umfragen keine repräsentative Aussage über gesellschaftliche Entwicklungen insgesamt erlauben, weisen sie darauf hin, dass traditionell geprägte und antifeministische Geschlechtervorstellungen unter jungen Männern an Zustimmung gewinnen. Für die Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt ist das von besonderer Bedeutung, weil Einstellungen zu Geschlecht, Macht und Kontrolle eng mit der Rechtfertigung von Gewalt zusammenhängen. Zugleich unterstreicht dieser Befund die wachsende Bedeutung digitaler Räume als Orte, an denen Vorstellungen von Geschlecht, Autorität und Dominanz vermittelt und verfestigt werden.

Daten zu Gewalt in Deutschland

Seit 2015 wertet das Bundeskriminalamt Gewalt in Partnerschaften geschlechtsdifferenziert aus und veröffentlicht die Ergebnisse jährlich in der Polizeilichen Kriminalstatistik, deren zugrunde liegenden Datensätze jedoch nicht öffentlich zugänglich sind. Unabhängige Initiativen wie das Femicide Observation Center Germany (FOCG), das Fälle aus Medienberichten sowie Gerichtsverfahren dokumentiert, machen einen Teil dieser Erkenntnislücke sichtbar. Doch auch diese Daten stehen Forschenden bisher nicht zur Verfügung.

Das Ergebnis ist eine Datenlage, die für eine präventionsorientierte Femizidforschung nur begrenzt geeignet ist. Zwar hat das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) einen Rahmen für die Erfassung von Femiziden entwickelt, an dem sich Deutschland zunehmend orientiert. Zentrale Merkmale fehlen jedoch weiterhin: frühere Gewalterfahrungen, Kontroll- und Überwachungsstrukturen in der Beziehung, Tatmotive oder Hinweise auf technologievermittelte Gewalt.

Ohne diese Angaben lassen sich Risikofaktoren nur unzureichend bestimmen und kaum gezielte Präventionsmaßnahmen entwickeln. Diese Lücken spiegeln sich auch im deutschen Rechtsrahmen wider. Im Gewaltschutzgesetz (GewSchG) sind zwar Kontakt- und Näherungsverbote sowie die Wegweisung gewalttätiger Personen aus der gemeinsamen Wohnung verankert. Die zugrunde liegende Logik orientiert sich jedoch an körperlicher Nähe. Digitale Kontaktaufnahme, Überwachung und Kontrolle werden darin kaum berücksichtigt, obwohl gerade sie die räumlichen Grenzen herkömmlicher Schutzmechanismen unterlaufen.

Mit dem 2025 verabschiedeten Gewalthilfegesetz (GewHG) wurde erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Beratung und Schutz für gewaltbetroffene Frauen geschaffen, unabhängig von Aufenthaltsstatus oder Sprachkenntnissen. Das ist ein wichtiger struktureller Fortschritt. Was weiterhin weder in der Forschung noch im rechtlichen Rahmen in Betracht gezogen wird, ist die vom Täter eingerichtete digitale Überwachung. Für diese Form der Gewalt existiert bis dato keine eigene Kategorie in der deutschen Femizidforschung.

 

Was sich ändern muss:

Drei Befunde laufen hier zusammen: die fehlende rechtliche Anerkennung von Femiziden, digitale Kontrolle als Teil von Gewalteskalation bis hin zu tödlicher Gewalt und die Verbreitung misogyner Deutungsmuster. Sie verweisen auf zwei Felder mit politischem Handlungsbedarf: 

1. Benennen, erfassen, verhindern: Recht und Daten

Digitale geschlechtsspezifischer Gewalt in die Erfassung von Femiziden einzubeziehen ist keine rein technische Frage. Es ist eine grundlegende Entscheidung darüber, welche Gewaltformen als Risikofaktoren anerkannt werden und wessen Gewalterfahrungen systematisch dokumentiert werden.

Deutschland erkennt Femizide nicht als eigene rechtliche Kategorie an. Die Taten werden nach den allgemeinen Vorschriften des Strafrechts verfolgt und in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Weder das Bundeskriminalamt noch das unabhängige FOCG stellen ihre Datensätze öffentlich zur Verfügung. Forschende sind auf veröffentlichte Auswertungen angewiesen, was unabhängige Analysen und eine wirksame Präventionsforschung erheblich erschwert. Im Vergleich zu Ländern, die öffentliche Datenbanken, interaktive Karten oder kontextbezogene Falldaten bereitstellen, wird diese Lücke im deutschen System besonders deutlich.

Das Problem liegt jedoch nicht nur bei Fragen des Zugangs, sondern beginnt schon bei den Daten, die gar nicht erst erhoben werden. Frühere Gewalterfahrungen, Kontrollmuster und Tatmotive werden in den Statistiken nicht systematisch dokumentiert. Zwar orientiert sich Deutschland zunehmend an den Richtlinien des EIGE, doch zentrale Merkmale für eine präventionsorientierte Auswertung fehlen weiterhin.

Diese Leerstelle hat konkrete Folgen: Würden digital gestützte Kontrollmuster als eigener Risikofaktor erhoben, ließen sich Eskalationsstrukturen deutlich früher erkennen. Schutz und Prävention müssten sich dann nicht länger auf körperliche Nähe und unmittelbare Gewalt beschränken, sondern könnten jene digitalen Kontrollformen, wie Spyware auf dem Smartphone, die Forderung nach der Freigabe von Standortdaten, die Drohung mit der Veröffentlichung intimer Bilder oder die Kontrolle sozialer Kontakte einbeziehen, die geschlechtsspezifischer Gewalt oft vorausgehen, sie begleiten und vielfach auch nach der Tat fortwirken, wenn Gewalthandlungen im digitalen Raum verbreitet, kommentiert und verherrlicht werden.

All diese Dynamiken werden von den deutschen Datenbanken bisher nicht erfasst. Solange das so bleibt, werden Präventionssysteme diese Gewaltformen nur unzureichend erkennen können. Notwendig ist deshalb beides: die rechtliche Anerkennung des Femizids als eigene Kategorie und eine Dateninfrastruktur, die jene Gewaltformen sichtbar macht, die einer Tötung vorausgehen und wirksame Prävention überhaupt erst möglich machen.

2. Früher ansetzen: Prävention in Schule und Ausbildung

Wenn Misogynie in einer gewaltvollen Beziehung sichtbar wird, liegen ihre Ursprünge oft Jahre zurück. Jungen und junge Männer begegnen misogynen Inhalten und antifeministischen Weltbildern bereits lange vor ihrer ersten Beziehung – in soziale Medien, Gaming-Plattformen oder Online-Communities. Unter Gleichaltrigen werden solche Vorstellungen normalisiert und selten als Risikofaktoren für geschlechtsspezifische Gewalt erkannt.

Weiterführende Schulen und Ausbildungsstätten sind deshalb zentrale Orte der Prävention. In der Jugend prägen sich Geschlechternormen und Erwartungshaltungen an Beziehungen besonders stark aus – insbesondere im Hinblick darauf was als Zuneigung, Kontrolle oder Dominanz wahrgenommen wird. Schulen gehören zu den wenigen Institutionen, die junge Menschen erreichen, bevor sich Einstellungen und Verhaltensmuster verfestigen. Die Forschungslage zu schulischer Gewaltprävention zeigt seit über 25 Jahren, dass Programme, die Geschlechternormen, Machtverhältnisse und Rollenbilder thematisieren, wirksamer sind als Ansätze, die ausschließlich auf individuelles Risikoverhalten oder einzelne Gewalthandlungen fokussieren. Für Deutschland ist die Evidenz zu evaluierten Präventionsprogrammen an weiterführenden Schulen bislang jedoch begrenzt. Viele bestehende Angebote konzentrieren sich auf die Primarstufe und lassen damit ausgerechnet jene Lebensphase aus, in der Prävention besonders wirksam sein kann.

Solche Maßnahmen müssen deshalb langfristig angelegt und dauerhaft in Lehrplänen sowie Ausbildungsinhalten verankert werden, anstatt sich auf Projekttage oder Workshops zu beschränken. Zugleich muss die Rolle digitaler Technologien in Paarbeziehungen ernster genommen werden. Dazu gehört die Auseinandersetzung mit sozialen Medien, algorithmischen Empfehlungssystemen, digitalen Formen der Zwangskontrolle und den antifeministischen Deutungsmustern, die solche Praktiken rechtfertigen. Denn für viele junge Menschen beginnt Gewalt heute nicht offline. Sie beginnt in digitalen Räumen, lange bevor sie als Gewalt erkannt wird.

 


Weiterführende Literatur

 

Dragiewicz, M., Burgess, J., Matamoros-Fernández, A., Salter, M., Suzor, N. P., Woodlock, D., & Harris, B. (2018). Technologies of coercive control: Digital domestic violence and the competing roles of social media platforms. Feminist Media Studies, 18(4), 609–625.

Habib, H., Srinivasan, P., & Nithyanand, R. (2022). Making a radical misogynist: How online social engagement contributes to manosphere radicalization.

McLachlan, F., & Harris, B. (2022). Intimate risks: examining online and offline abuse, homicide flags, and femicide. Victims & Offenders, 17(5), 623–646.

Rothermel, A.-K. (2023). The role of evidence-based misogyny in antifeminist online communities of the „manosphere“. Big Data & Society, 10(1). https://doi.org/10.1177/20539517221145671


 

Fußnoten
  • 1

    Unter Femizid verstehen wir die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts oder im Kontext geschlechtsspezifischer Macht- und Gewaltverhältnisse.

  • 2

    Während sich die englischsprachige Debatte mittlerweile auf die Vorsilbe „technologievermittelt“ verständigt hat, ist der Begriff der „digitalen Gewalt“ in Deutschland gängig. Der Begriff ist weit gefasst und bezieht sich ausdrücklich auch auf Gewalt, die mittels Technologien ausgeübt wird, wie etwa dem Erstellen von Deepfakes durch generative KI, der Überwachung durch Spyware oder dem heimlichen Filmen mit Smart Glasses.